Wilthman´sche, .................. Bürgerin und Hauseigentümerin, + vor 19.11.1545, als ihre Testamentsexecutoren gegen die Kinder des Johan van Munster klagten, welche aus der Erbmasse das Haus beanspruchten, und der Rat entschied, daß es aus der Nachlaßmasse ausscheidet. Jb.