Wilde, Hinrich Das Akzisebuch berichtet über die Versteuerung seines Mehlkaufes lt. Seite 438. Sa 1546, 258.- Erstmals wurde er im Bürgerbuch am Freitag nach Johannes Babtist des Jahres 1532 namhaft, als zur Vereidigung von vielen hundert Neubürgern eine doppelte Anzahl von fideiussoren = Bürgen erforderlich wurde: ebenso war er noch mehmals tätig ad P.8.A.19.a.3.- Seine eigene Einbürgerung fand am selben Tag statt, es bürgte Gert und Johan Meyger für ihn.-