Wilckens, Gerdt Inhaber eines Hauses in der Steffens-Stadt, war dafür 1628 zu 11 Rtlr 8 gr Heuerschilling eingeschätzt, und gehörte zu Arendt Stuven Rotte in Arendt Meyers Companie des Bürgeraufgebots. Das Heuerschillingverzeichnis ebenda von 1645 bezeichnete ihn als Brauer, er hatte 6 Raten zu 2 Rtlr zu entrichten. - War der Rotte des Lüder Borneman von Arendt von Horns Aufgebotscompagnie zugeordnet. - Als Sohn des Bürgers Cordt W. wurde er am 7.12.1626 zum Bürgereid zugelassen und mit Muskete und Seitgewehr ausgestattet.