Wilkens, Claus 2 Claus ! Am Freitag nach Johannes Babtist des Jahres 1579 wurde er zur Ableistung des Bür-gereides zugelassen, als ihn Wilken Wilkens und Herman Sweders mit ihrer Bürgschaft unterstützten. Seinerseits bürgte er am Freitag nach Johannes Babtist 1597 zusam-men mit Herman Schwers für den Neubürger Jürgen Holscher. ad P.8.A.19.a.3.- Ein Gleichnamiger hat 1634 seinen Bürgereid geleistet, siehe Kladde Seite 31. - Er übernahm am 17.September 1635 zusammen mit Wübbeltt Lübbers die Bürgschaft für den Neubürger Johan Gloichstein, auß der Graffschafft Oldenburg bürtig. P.8.A.19.a.3.-