Willers, Willem 2 Willem ! Des sel. Willem Willers eines gewesenen Bürgers Sohn, hat am 24. März 1642 pflicht-gemäß den Eid nach erlangter Mündigkeit abgestattet und ist danach mit Musquette und Seitgewehr gewappnet. P.8.A.19.a.3.- (Fortsetzung unten!) Der Gleichnamige, des sel. Herman Willers eines gewesenen Bürgers Sohn, schwor am 24. Januar 1656 zwecks Einbürgerung, erhielt Feuerrohr und Seitgewehr.- Fortsetzung für jüngeren Wilm: Am 19.October 1642 leistete er gemeinsam mit dem Claus Ede die Bürgschaft bei der Einbürgerung des Berendt Seligman, von Minden bürtig. P.8.A.19.a.3.-