Winters, Carsten 2 Carsten ! Er erhielt im Jahre 1579 das Bürgerrecht, jurat et fideiussit 1588 für einen Neubürger.- In dem Einnahmen-Verzeichnis der Accise für die erste Hälfte des Rechnungsjahres 1586 wird er nur mit einer Beschaffung von Ware genannt, als er dafür auf Seite 69 die entsprechende Steuer erlegte.- Bei der eingangs vermerkten Einbürgerung übernahmen am Freitag nach Johannes Babtist Hinrick Stubbeman und Wilken Jansen die Bürgschaft. Noch am selben Tag bürgte er seinerseits mit Albert de Gude zusammen für Hartke Bolland, und 1581 nach Johannes gemeinsam mit Hinrick Finke für Hinrick Wacker. ad P.8.A.19.a.3.- Der jüngere Carsten W. hat das Bürgerrecht 1642 erhalten, siehe Cladde 263.-