Wrede, Cordt Er war Zuwanderer oder Sohn eines Einwanderers ohne Bürgerrecht, denn als er im Jahre 1583 zum Bürgereid am Freitag nach Heilige 3 Könige zugelassen wurde, übernahmen Johan Bolleman und Johan Wulffers für ihn die Bürgschaft. Seinerseits bürgte er im Jahr 1593 gemeinsam mit Claus Bruggeman für die Einbürgerung von Simon Koster. ad P.8.A.19.a.3.-