Wolff, Jacob Er konnte am Freitag nach Johannes Babtist im Jahr 1578 seinen Bürgereid schwö-ren, nachdem Jacob Kock und Hanß Hovman sich bereit fanden, die Bürgschaft für ihn zu leisten. Seinerseits bürgte er am Freitag nach Heilige 3 Könige des Jahres 1583 gemeinsam mit Johan Hermans bei der Eibürgerung des Johan Kattow. ad P.8.A.19.a. 3.-