Klusman, Dankleff Das Bürgerrecht erhielt er im Jahr 1549 Freitag nach Johannes Babtist, die Bürgschaft leisteten dabei Albert Droste und Helmke lampe. Seinersteits übernahm er am Freitag nach Heilige drei Könige 1569 zusammen mit Carsten Droge die Bürgschaft für den Neubürger Arnt Sengestake. ad P.8.A.19.a.3.-Weiter bürgte er 1572 nach Dreikönigstag mit Ricquert van Ryde gemeinsam für Lüder Okers u. 1576 nach Johannes Babtist zusammen mit Lüder Okers für den Neubürger Johan Ilcken.