van der Wolbecke, Hans Zuwanderer von nicht genanntem Ort, erwarb am 14. April 1603 hier das Bürgerrecht und wurde im Anschluß an die Vereidigung mit einer Helebarde und Seitgewehr ausgestattet; Gerdt Henninges und Hans Rickers leisteten Bürgschaft. P.8.A.19.a.3.-