Woldches, Johan Von auswärtiger ungenannter Herkunft, erwarb am 17. September 1602 das Bürgerrecht, und erhielt anschließend an seine Vereidigung eine Helebarde sowie Seitgewehr ausgehändigt; die Bürgschaft hatten Johan Wulf und Willem Kunen geleistet. P.8.A.19.a.3.-