Blidensteen, Johan Bremer Bürger, ist am Mittwoch nach Cantate 1461 Zeuge für einen Urfehde-Schwur. SR II, 255. Als Meister, wahrscheinlich der Steinhauer, hat er im Jahr 1445 am Freitag nach Johannis Bürgerrecht erhalten, es bürgte Carsten Steding; seine Hausfrau Metke wurde am Dinestag nach Marien Heimsuchung 1453 eingebürgert, für sie bürgte der Johan van der Tiver. ad P.8.A.19.a.3.-