Wolders, Hinrich Am 23. Juni 1578 einigt er sich mit seinen Vetter Johan und Gerd über die Teilung ererbten Lands in Ochtum. SR II, 524.- Er steht mit 9 Importen von Butter, Roggen, Salz und Talg im Register. SA 1539, 186.- Im anderen Jahr vermerkte ihn das Akzisebuch auf Seiten 6, 7, und 39 mit Steuern für Fisch, Kessel und Tran. SA 1546, 263.- Zur späteren Zeit war er Bezieher von Mehl u. Roggen lt. seite 46, 99 und 123 SA 1570, 159.- Seine aus Stedingen stammende Ehefrau Hille war 1570 gestorben, er starb in diesem Jahr, und es kam zu einem Erbstreit der 4 in Stedingen oder mit ehemaligen Stedingern verheirateten Töchter Catharina, Alcke, Anna und Ermegard gegen ihren Bruder Berend, der im elterlichen Haus an der Stintbrücke seit 1550 für 25 mc zur Miete wohnte. Qq.4.a.2.a. W.- Er erwarb 1532 nach 3 Könige das Bürgerrecht, es bürgte Claus Sterkebeck. Bei Einbürgerung seiner Ehefrau Hille 1541 nach Joh. Babtist bürgte Harm Weseloe. ad P.8.A.19.a.3.-