Ratken, Warneke Rahtken Von Bremen bürtig, aber kein Bürgerkind, schwor am 12. März 1638 seinen Bürgereid und empfing Muskete und Seitgewehr; Bürgschaft leisteten Johan Meyer und Gertt Hinrichs. - Das Register des Heuerschillings von 1645 bezeichnete ihn als Kanenvoh-rer, es schätzte ihn zu 6 Raten von je 18 gr ein im Kirchspiel St. Stephani. - Er gehörte zu des Caspar Heininghusen Rotte von Wolter Beermans Aufgebotscompagnie.