van Rocken, Johan Magister und Arzt, dem der Rat am 10.2.1419 frei Wohnen "in der boden under deme radhuse", wohl "unterhalb" zu lesen, erlaubte . Ihm wurde auch Freistellung von Schoss, Wachdienst und Bürgerwerk gewährt, und beiderseits Kündigungsfrist von 1/2 Jahr. BU.