Römer, Johan Zuerst im Bürgerbuch am Freitag nach Johannes Babtist urkundlich im Jahr 1532, als der Rat die vermutlich wegen der hohen Gebühr längere Zeit aufgeschobenen Einbür-gerungen zu mehreren Hunderten nachholen ließ. und zugleich wegen einer Verdoppe-lung der Bürgerzahl viele neue Bürgen benötigt wurden, unter ihnen auch er; doch ist er auch folgend mehrfach fideiussor gewesen. ad P.8.A.19.a.3.-