Rowolt, Johan (der Jüngere und der Ältere) Er bürgte am Freitag nach 3 Könige 1581 zusammen mit Hanß Meine (wohl sen.) für Hanß Meine (jr.), und am Freitag nach Johannes Babtist 1592 mit Fredrick Warnken gemeinsam für den Neubürger Hinrick Moers. Als Sohn des gleichnamigen Bürgers wurde er am 11.6.1601 eingebürgert und mit langer Busse und Seitenwehr versehen. ad P.8.A.19.a.3.- Er steht in der Acciseliste 1609 Bd. I Seiten 11, 36, 68, 102, 141, 142 u. Bd. II Seiten 5 und 179 mit Warenversteuerungen. Seine Einbürgerung war nicht zu ermitteln, aber seine Ehefrau Lucke erwarb ihr Bremer Bürgerrecht am Freitag nach Johannes Babtist im Jahr 1541, wobei Meymert van Borken die Bürgschaft übernahm. ad P.8.A.19.a.3.- Er wurde am 23. Juli 1552 vor dem Niedergericht durch Cordt Grashorn verklagt, welcher aber den Eid nicht leisten wollte, sodaß Johan für notlos erklärt wurde. Jb. 35.- Er gab seiner Tochter Armgard zur Ehe mit Arend Meyer 60 mc. N.4.t.2.b.o.- 1567.-