Royeken, Dirich Von Bremen bürtig, (das heißt: kein Bürgersohn), erwarb er am 3.Februar 1640 sein Bürgerrecht und wurde mit Feuerrohr und Seitgewehr ausgerüstet. Die Bürgschaft für ihn hatten Eimer Urban Barneer und Lüder Tideman geleistet. P.8.A.19.a.3.-