Rurode, Lüder Am Freitag nach Heilige drei Könige im Jahre 1536 ließ er sich als Neubürger einschreiben und leistete Bürgergeld und Bremer Eid, Bürgschaft übernahmen Lüder Uphusen und Michael Schroder. Seinerseits bürgte er zusammen mit Johan Wylde am selben Tage für den Neubürger Johan Betinkhusen. ad P.8.A.19.a.3.-