Rump, Gert Empfing 1563 am Freitag nach Heilige 3 Könige das Bürgerrecht unter Bürgschaften von Gert Sturman und Caspar Harsebohm. Er war Schmied und Freimeister, wurde 1570 von den Kornhausherren im Rechnungsbuch erwähnt, und ist im Jahre 1597 als "de Olde" bezeichnet, zum Unterschied von dem 1612 erwähnten jüngeren Gert. FW und ad P.8.A.19.a.3.-