Ruske, Johan Rußkow Viermal erhielt er Roggenladungen, aber auch am 10. Januar eine Partie Kork und am 20. Dezember einen Posten Mehl, sodaß er nicht als reiner Getreidekaufmann gelten kann. SA 1539, 159.- Die Einbürgerung war nicht feststellbar, ist jedoch anzunehmen, da er am Freitag nach Johannes Babtist 1570 gemeinsam mit Gerdt Middelstorp für den Neubürger Johan Meiger Bürge sein konnte. ad. P.8.A.19.a.3.- In der Einnahmenliste für die Akzise steht er im anderen Jahr auf Seite 287, es ist aber nicht angegeben, wofür er zu steuern hatte. SA 1546, 193.-