Wolders, Hinrick Eingebürgert im Jahre 1570 am Freitag nach Johan Babtist unter Bürgschaftsleistungen von Hinrick van Nusse und Lüder Wolders, bürgte er seinerseits 1593 am Freitag nach Johannes Babtist mit Hinrick Hampe gemeinsam für den Neubürger Johan van Lingen. Da im Jahre 1575 freitags nach 3 Könige noch der gleichnamige Sohn eines Bürgers eingebürgert ist kann die Bürgschaft von 1593 auch von diesem erfolgt sein. ad P.8.A.19.a.3.-