Wolters, Johan Am 22. April 1557 bekennt er, von seinem Stiefvater Hinrich Tytken 100 mc empfangen zu haben. SR II, 524.- Er muß recht vermögend gewesen sein, gestorben vor 1628, als seine Witwe für ihr Haus im Stephani- kirchspiel zu 47 Rtlr Heuerschilling veranlagt wurde.- 1605 wurde dieser jüngere Träger des Namens Bürger, 1609 erwähnt ihn das Accisebuch in einer Großzahl von Warenempfängen im Band I auf Seiten 11, 17, 39, 95, 124, 127, 146, 151, 154, 156, sowie Band II Seiten 101, 124, 132, 142, 176, 182 und 205 bei Versteuerungen von Heringen, englischem Tuch, Baies(alz).- Er war kein Bürgerkind, denn bei seiner Einbürgerung am 4.11. übernahmen Arndt Cortlander und Johan Luschen für ihn Bürgschaft.