Wolters, Lüder 2 Lüder ! Er empfing am Freitag nach Heil. 3 Könige 1558 sein bremisches Bürgerrecht, als Didrick Scriver und Lüder vam Have die Bürgschaft für ihn übernahmen. Seinerseits bürgte er im Jahre 1570 am Freitag nach Johannes Babtist gemeinsam mit Hinrick van Nusse für den Neubürger Hinrick Wolder 1582 nach Johannes Babtist zusammen mit Fredrik Kroch für Cord Kruse, und 1583 freitags nach Johannes neben Garlich van Horne für den Neubürger Johan Lüders. ad P.8.A.19.a.3.- Von Diekhusen aus dem Stedingerlande bürtig, wurde am 1. März 1638 mit dem bremischen Bürgerrecht beliehen und erhielt Muskete und Seitenwehr; 2 Eekenzimmerleute namens Johan Bekemann und Joachim Peters bürgten für ihn. ad P.8.A.19.a.3.-