van der Holne, Johan Namhaft im Jahr 1448, als er für die Kinder des Johan van Munster als Vormund tätig war. LB.- Er wurde am 5. Tag nach Johannis 1424 zusammen mit seiner Ehefrau Grete als Neubürger aufgenommen, und Jacob Kolner bürgte. ad P.8.A.19.a.3.- 1445 am Freitag nach St. Johannis leistete er die Bürgschaft für Hinrick Vrygge (Fricke) und dessen Ehafrau Geske bei ihrer Einbürgerung.