Tangemann, Willm Er hatte eine kleine Bude in der Steffensstadt und steuerte für sie 1628 2 Rtlr Heuerschilling, gehörte da zu Arendt Stuven Rotte in Arendt Meyers Companie des Bürgeraufgebots.- Beruflich ist er nicht erwähnt, im Jahr 1645 veranlagte ihn ebenda das Heuerschillingverzeichnis zu 6 Raten von 1 Rtlr.- Er gehörte zu Lüder Dornemans Rotte von Arendt von Horns Aufgebotscompagnie.- Als Zuwanderer von Diepholz hatte er am 16. November 1615 das Bürgerrecht, Busse und Seitgewehr erhalten; die Bürgschaft übernahmen Johan Heinecken und Herman van der Öhe. Seinerseits bürgte er am 7. Februar 1642 zusammen mit Heinrich Gode für den Neubürger Willem Gärdener von Rechtenfleth auß Osterstade bürtig. P.8.A.19.a.3.-