Budtjenter, Haye Er wurde im Jahre 1578 am Freitag nach Johannes Babtist zur Leistung des Bremer Bürgereides zugelassen, weil Gerdt Snederman und Alfke van Bremen die Bürgschaft für ihn übernahmen. Seinerseits leistete er im Jahr 1583 am Freitag nach Dreikönigstag gemeinsam mit Bernt Kronendorp die Bürgschaft für den Neubürger Herman van Munster. ad P.8.A.19.a.3.-