Tebelman, Franz Mit der Bürgschaft des Hinrick Jebelman ohne den üblichen Zweitbürgen erhielt er am Freitag nach Hl. 3 Könige im Jahr 1561 das Bürgerrecht. Seinerseits bürgte er am Freitag nach Johannes Babtist 1583 zusammen mit Didrick Meiger für den Neubürger Didrick Buse, und noch am selben Tag mit Salomon Lechtenow gemeinsam, als Johan Lürsen um das Bürgerrecht nachsuchte. ad P.8.A.19.a.3.-