Thomas, Hinrick Wurde als Neubürger im Jahr 1565 vorgemerkt u. am Freitag nach Johannes Babtist zum Eid zugelassen, als die Gebrüder Hinrick und Gert Schulte die Bürgschaft übernahmen, einschließlich der Bürgschaft für seine Ehefrau Geske, welche am gleichen Tag eingebürgert wurde. ad P.8.A.19.a.3.-