Meding, Hinrick Das Bremer Bürgerrecht wurde ihm im Jahre 1560 am Freitag nach Johannes Babtist verliehen, als Bernt Gode und Gerwen Kopke die Bürgschaft für ihn leisteten. Seine Ehefrau Alke wurde am selben Tag als Bürgerin aufgenommen, für sie übernahm Claus Hermans die Bürgschaft. ad P.8.A.19.a.3.-