Meineke, Wulbern Zum Bürgereid wurde er am Freitag nach Johannes Babtist im Jahre 1576 zugelassen, nachdem Albert Loeff und Johan Goesman sich für die Übernahme der Bürgschaft bereitgefunden hatten. Seinerseits bürgte er am Freitag nach Johannes Babtist 1583 gemeinsam mit Wulf Horneken für den Neubürger Lüder Billerke. ad P.8.A.19.a.3.-