Hoissman, Evert (der jüngere) Hoiseman, Evert Er erlangte sein Bremer Bürgerrecht am Freitag nach Heilige drei Könige im Jahr 1571, als die Bürgschaft für ihn von Evert Hoisman (einem älteren) und Hinrick van der Heide übernommen wurde. Seinerseits leistete er gemeinsam mit Johan Funke am Freitag nach 3 Königen 1583 bei der Einbürgerung des Herbert Sagemole Bürgschaft. ad P.8.A.19.a.3.- Schiffer, zahlte am 19.März, 22.März und 28.April Akzise für Weizen. SA 1539, 123.- Für Gut nach Bergen/Norwegen war er im anderen Berichtsjahr gebührenpflichtig lt.Akzisebuch Seite 119. SA 1546, 101.- Er bürgte am Freitag nach Heilige 3 Könige 1571 zusammen mit Hinrick van der Heide bei der Einbürgerung des Evert Hoisman, wohl des Jüngeren, siehe oben! ad P.8.A.19.a.3.-