Hemmelrick, Hinrick Er war zusammen mit Fredrick H. als Bürgersöhne am Freitag nach Hl. 3 Könige 1586 eingebürgert worden, ohne Angabe des Vaters. Hinrick und seine Ehefrau Clara sowie ihren Söhnen Didrick und Johan wurden am Freitag nach Johannes Babtist 1590 als Bürger anerkannt, ihre Söhne sollten ihren Eid bei Volljährigkeit schwören. ad P.8.A.19.a.3.-