Henke, Detmar Er scheint zuerst als Kaufmannsgehilfe oder in eigenen Geschäften im Ausland tätig zu sein, sodaß seine Ehefrau Eyleke zwecks Handelstätigkeit zu Hause 1549 am Freitag nach drei Königen das Bürgerrecht erwarb, es bürgte Hanß Plettenberch. Detmar wurde 6 Jahre später, am Freitag nach 3 Könige 1555 eingebürgert, für ihn leisteten Johan Ekhoff und Herman Huseman Bürgschaft. ad P.8.A.19.a.3.-