Hervest, Otto Harvest Kein Bürgersohn, also entweder Zuwanderer oder in Bremen Geborener eines noch nicht eingebürgerten Zuzüglers, leistete am Freitag nach Johan Babtist im Jahr 1583 den Bürgereid, wobei Lüder Harvest als offenbar Verwandter nebst Eiler Bartels die Bürgschaft übernahmen. Seinerseits hat er 1588 am Freitag nach Johannes Babtist zusammen mit Hinrick Eilers für den Neubürger Johan Harries gebürgt. ad P.8.A.19.a.3.- |