Hermens, Karsten Carsten Nach Akzisebuch Seite 75 entrichtete er die für Hafer fällige Abgabe. SA 1570, 65.- Er erlangte das Bremer Bürgerrecht am Freitag nach Heilige drei Könige des Jahres 1560, als Carsten Moller und Arnt Bade für ihn die Bürgschaft leisteten. Selbst bürgte er 1562 am Freitag nach 3 Könige gemeinsam mit Johan Michels für Frederick Boech. ad P.8.A.19.a.3.-