von Horn, Kort Kaufmann aus Bremen, befindet sich unter den 20 "Häuslingen", d.h.Hausbesitzern zu Antwerpen, die lt.Beschluß des Hansetages vom August 1576 weiter als hansisch gelten, und deren Namen auch dem Londoner Kontor mitgeteilt werden, damit sie auch dort die Kontor-Freiheiten genießen können. Cord von Horne von Bremen steht in der Übersicht vom 7.10.1578 über Vermögensstand der Hansestädte in den Niederlanden mit 2 l. als Schuldner des Antwerpener Kontors "wegen broeke und einkommen, auch zulaege des hauses". HI Bd.2.- Er hatte am 5.2.für Fische u.Hering zu steuern. SA 1539, 125.