Horstman, Werneke Ihm wurde am Freitag nach Heilige drei Könige des Jahres 1539 das Bürgerrecht in Bremen zuerkannt, als seine Bürgen traten Johan Stalman u.Johan Brinkman auf. Er verbürgte sich am Donnerstag nach 3 Könige 1546 für den Neubürger Johan Ricquerdes, und 1561 am Freitag nach 3 Könige zusammen mit Johan Harpstede für Arnt Meyger. ad P.8.A.19.a.3.-