Hulle, Johan 1492 einer der Jerichower und Besitzer einer Handmühle, als der Rat eine Bestandsaufnahme derselben verfügte. VA 4, 165.- Er übernahm am Freitag nach Heilige drei Könige 1537 zusammen mit Johan Schroder die Bürgschaft, als sein Gleichnamiger Verwandter Joh. Hulle den Bürgereid leistete. ad P.8.A.19.a.3.-