Howman, Hanß Er wurde am Freitag nach Hl.3 Könige im Jahr 1575 zum Bürgereid zugelassen, als die Bürgschaft von Meister Wulf Steffen und Berent van Munster geleistet worden war. Seinerseits bürgte er am Freitag nach Johannes Babtist des Jahres 1578 zusammen mit Jacob Kock für den Neubürger Jacob Wolff. ad P.8.A.19.a.3.-