von Hofe, Hinrik Fische und Schollen hatte er bezogen, und zahlte dafür die Gebühren gemäß Seite 110 des Akzisebuches. SA 1570, 71.- Seine Einbürgerung war nicht feststellbar, er steht im Bürgerbuch am Freitag nach Hl.3 Könige des Jahres 1558 mit seiner Bürgschaft gemeinsam mit Meynert Kopman für den Neubürger Jakob Kobell.ad P.8.A.19.a.3.-