Hausmann, Arend Husman Bekennt am 30.1.1548 vor dem Rat, daß er seine auf der Tiefer gelegene Bude verkauft und dem Käufer vor unseres Herrn von Bremen Gericht zu rechter Dingzeit Tages aufgelassen habe. Als der erzbischöfl. Vogt das abstreite, erkennt der Rat, daß die Lassung vor dem Niedergericht oder dem Vogte zu geschehen habe. VA 1, 44.- Seine Ehefrau Metke wurde am Freitag nach Heilige 3 Könige im Jahre 1552 als Bürgerin aufgenommen, ihr Ehemann Arndt leistete Bürgschaft. ad P.8.A.19.a.3.-