Carstens, Hinrick Empfing 1588 nach Johannes Babtist das Bürgerrecht, als Martin Bose und Hinrick Segelken für ihn Bürgschaft leisteten. Seinerseits bürgte er am Freitag nach 3 Könige 1589 zusammen mit Johan Niehus für den Neubürger Gerdt Rösing, 1595 nach Dreikönigstag gemeinsam mit Augustin Deppe für den Neubürger Hinrick Halenbeck und 1596 nach 3 Könige neben Rolf Holste für Hinrick Graue. ad P.8.A.19.a.3.-