Dorneman, Lüder Er wurde am Freitag nach Hl.3 Könige 1584 zusammen mit Johan und Bertold D.als Bürgersöhne eingebürgert, also ohne Bürgenstellung. Lüder seinerseits bürgte am Freitag nach Johannes Babtist im Jahr 1588 gemeinsam mit dem Magister Didrick Alars für den Neubürger Didrick Richter. ad P.8.A.19.a.3.-