Elers, Johan 1533 der Zauberei und Hexerei beschuldigt, der u.a.7 Altäre, alle Heiligen und Maria (nach Einführung der Reformation !)beschwor, Umgang mit dem Teufel und Dämonen = Halbteufeln bei inquisitorischer Befragung gestand, und sich für seine Zauberformeln schriftlicher oder gedruckter Überlieferung bediente. Jb 46.- Er oder ein Gleichnamiger bezog lt.Akzisebuch Seiten 130 und 169 Salzlieferungen. SA 1546, 71.- Im Jahr 1508 kaufte er von Hermen Schomaker ein Haus vor dem Anscharies-Tor im Süden von Gylies Baverden. LB.- Am Freitag nach Johannes Babtist 1532 bürgte er zusammen mit Johan Haveman für Mencke Meyger, in weiteren Jahren ähnlich für Neubürger. ad P.8.A.19.a.3.- Sein Bürgerrecht stammte vom selben Tag, Arnt Wittelo und Arnt Esick bürgten für ihn. 1548 bürgte er mit Johan Sweke für Engelke Hals.-