Evers, Johan Eversen Beklagter am 3.2.1568 vor dem Niedergericht, wo dem Kläger Friedrich Hemming der Nachweis nicht gelungen ist, sodaß beide gewöhnliche Urfehde zu schwören haben und dem Beklagten Widerklage wegen angezogener Injurien Widerklage vorbehalten bleibt. Jb. 35.- Er oder Gleichnamiger steht im Akziseregister am 26. August mit Käse und am 10. Oktober mit Heringseinfuhr. SA 1539, 100.- Die Einkäufe an Butter, Käse und Wittling finden sich im Akzisebuch auf den Seiten 22, 51, 67 u. fernerhin. SA 1546, 74.- Anderen Jahres kaufte er Fisch und steuerte die fällige Gebühr gemäß Seite 9. SA 1570, 52.- In diesem Jahr erwarb er das Bürgerrecht und zeugte 1580 für einen Neubürger.- Das Accisebuch erwähnt ihn z.B. 1586 auf Seite 140 noch.- 1560 bürgte er Freitag nach 3 Könige mit Albert Beling für Lüder Ellerhorst. ad P.8.A.19.a.3.-