Swarting, Hinrick Besitzer von 2 Wehren in Burg, die er angeblich versetzt haben sollte, wozu er nach einem Vidimus von 1499 nicht berechtigt gewesen wäre. Bei der Klage des Herman Vasmer am 6.4.1559 gegen ihn stellte sich alles als Irrtum heraus. Jb.- Er war am Freitag nach Johannes Babtist des Jahres 1532 bei der großen Einbürgerungs-Nachholung einer der vielen benötigten fideiussoren. ad P.8.A.19.a.3.-