Schüneman, Johan Am 10. Februar 1642 übernahm er in Gemeinschaft mit Herman Kulenkamp die Vorbürgschaft für den Eid, welchen Johan Berendts, von Barßen auß dem Ambtt Freuwdenberg bürtig, bei seiner Aufnahme zu Bürgerrecht abzustatten hatte. P.8.A.19.a.3.-