Schulle, Claus Ihm wurde das Bremer Bürgerrecht am Freitag nach Johannes Babtist des Jahres 1557 verliehen, als Meister Claus Kelingk und Thomas Hesterwede für ihn die Bürgschaft übernommen hatten. Seinerseits verbürgte sich Claus am Freitag nach Heilige 3 Könige gemeinsam mit Bertram Dolle für den Neubürger Hanß Frederickes. ad P.8.A.19.a.3.- Er bürgte zusammen mit Hinrick Heine für Arnt Holloh.