Schutte, Johan Sohn eines Johan, kam bei der Masseneinbürgerung am Freitag nach Johannes Babtist 1532 zu seinem Bürgerrecht, wobei sein gleichnamiger Vater und Didrick Steffens die Bürgschaft übernahmen. Er bürgte 1541 am Freitag nach Epiphanias zusammen mit Herman Peper für den Neubürger Christoffer Hoberman, und im selben Jahr nach Johan Babtist mit Herman Dickhoff für Didrick Dickhoff, sowie mit Alert Meyer für Arnt Meyer. ad P.8.A.19.a.3.-